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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALEA REAL GmbH
GELTUNG

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit alea real GmbH geschlossenen Verträge. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den
Vertragsabschluss miteinbezogen werden. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.

 

Ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag kann innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich storniert: bzw. von uns abgelehnt werden.

ANGEBOT

Unsere Angebote erhalten erst ab schriftlicher Auftragsbestätigung Ihre Gültigkeit. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum.

VERGÜTUNG

Sofern kein schriftliches Angebot unser Honorar regelt, erfolgt die Leistungserbringung zu einem Stundensatz von netto 55 €. Sonderleistungen wie Porto, Kurierkosten, Bildrechte, Digitalisierung, Nutzungsgebühren, Marktforschungs- und Recherchekosten, Satzkosten, Werkzeugkosten, Fremdleistungen speziell hinzugezogenen Unternehmen sowie Reisekosten und Spesen werden nach entsprechendem Aufwand verrechnet. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angefangene Stunden jeweils auf 1/2 Leistungsstunde aufgerundet.

 

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Hälfte der Angebotssumme nach Präsentation (physisch oder online) des ersten Entwurfs fällig. Die restlichen 50% sind nach Projektabschluss bzw. Abnahme oder Lieferung der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig.

 

Nimmt der Auftraggeber, nach Auftragsvergabe, die Leistung bzw. die Nutzungsrechte der Leistung nicht in Anspruch, so bleibt unser Honoraranspruch für ausgearbeitete Konzeption, Layouts, Entwürfe, Zeichnungen und durchgeführte Programmierungen davon unberührt.

 

Bei Neukunden behalten wir uns vor, ab einem Auftragswert in Höhe von 500 Euro, nach Auftragsvergabe, eine Anzahlung in Höhe von 50% in Rechnung zu stellen. Die restlichen 50% sind nach Projektabschluss bzw. Abnahme oder Lieferung der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig.

GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSANSPÜCHE

Wir haften nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind.

 

Terminvereinbarungen werden von uns mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls sind wir lediglich zur nachträglichen
ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

 

Nach der Druckfreigabe durch den Auftraggeber sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Sofern der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt
jegliche Haftung durch uns. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung übernehmen wir nicht, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

Bei einem farbigen Korrekturabzug, sind die Farben aus technischen Gründen nicht absolut farbverbindlich. Weiterhin können beim Druck Farb- und Ausführungsabweichungen entstehen, welche außerhalb unseres Handlungsbereichs liegen und nicht unserer Verantwortung obliegt.

 

Der Auftraggeber hat das an ihn abgelieferte Produkt nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Tagen und ansonsten mit einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Übergabe schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Nach Feststellung eines Mangels hat uns der Auftraggeber unverzüglich Gelegenheit zu geben, unser
Produkt zu untersuchen oder durch einen beauftragten Dritten untersuchen zu lassen.

 

Hat der Auftraggeber begründete Mängel rechtzeitig gerügt, steht ihm nach unserer Wahl ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu. Sind zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben, kann er nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Auftraggeber wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

VERTRAGSGEGENSTAND – FREMDLEISTUNGEN

Die Konzeption und Ausarbeitung von Entwürfen, sowie unsere Beratungsleistung ist nicht kostenfrei. Werden wir zur Beratung herangezogen, mit einem Entwurf, Konzeption oder einer Präsentation beauftragt, erkennt der Auftraggeber an, dass die Ausarbeitung der Konzeption oder der Beratungsleistung angemessen honoriert wird. Auch ohne Honorarvereinbarung gilt ein Stundensatz von netto 55 €.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu unterrichten und uns alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und
Unterlagen fristgerecht und kostenfrei zu liefern. Für Texte welche uns nicht in digitaler Form (editierter) übermittelt werden, berechnen wir die Zusatzleistung der Digitalisierung zu einem Stundensatz von netto 55 €.

Er verpflichtet sich weiter, uns nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebenen Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstigen Arbeitsunterlagen zu übergeben. Verwenden wir auf Wunsch des Auftraggebers Unterlagen, an denen Dritte Sonderrechte, wie bspw. Marken- oder Urheberrechte besitzen, oder deren Verwendung Dritten gegenüber wettbewerbswidrig ist, so stellt uns der Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten wegen unbefugter Verwendung oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes frei und ersetzt uns den dadurch entstehenden Schaden, insbesondere denjenigen der angemessenen Rechtsverfolgung.

 

Bei der Durchführung, Produktion oder Montage unserer Leistungen steht es uns frei für die Ausführung geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

 

Für Aufträge, die wir im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilen, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Wir treten insoweit lediglich als Mittler auf.

Der Auftraggeber verpflichtet REISDESIGN illustration e.K im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises der Fremdleistung.

STORNIERUNG & RÜCKTRITT

Storniert ein Kunde bereits erteilte Aufträge, so hat REISDESIGN illustration e.K das Recht, die bis dahin aufgelaufenen Kosten und erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

NUTZUNGSRECHTE & URHEBERRECHTE

Vorschläge des Auftraggebers oder deren Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht, ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

 

Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen übernehmen wir keine Gewähr. Für Entwürfe, Reinzeichnungen bzw. alle konzeptionellen und kreativen Arbeiten (Text, Grafik, Foto, Film) wird ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht gewährt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht unser Eigentum und sind uns auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurück zu geben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.

 

Mit der Zahlung des Honorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über diesen vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung
abgeschlossen wird. 

 

REISDESIGN illustration e.K ist dazu berechtigt erstellte Print- und elektronische Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen und auf der Webpräsenz zu verwenden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich unsere Rechnungen, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang zu begleichen. Für jedes Mahnschreiben verrechnen wir eine Mahnpauschale in Höhe von netto 5 €.
Die Kosten für Einschreiben und Zustellungen durch Gerichtsvollzieher hat der Auftraggeber zu tragen.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND & SALVATORISCHE KLAUSEL

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Lahr/Schwarzwald. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

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